Explosionsgefährdete Bereiche werden – je nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre – in entsprechende Zonen eingeteilt. Das Festlegen der Zone für den Betrieb der Anlage obliegt dem Anlagenbetreiber. Das Festlegen der Zone für die Anlage obliegt dem Hersteller. Final entscheidet der Anlagenbetreiber über die Zoneneinteilung.
Die Zoneneinteilung sowie die Kennzeichnung und Kategorisierung werden in diesem Beitrag näher betrachtet.
Die Grundlage für die Einteilung in Zonen bildet die Dauer des Vorhandenseins der explosionsgefährdeten Atmosphäre: Je länger diese vorliegt, umso kritischer wird die Zone. Es wird in Gas-Ex- und Staub-Ex-Zonen unterschieden: Gas-Ex-Zonen sind die 0/1/2 und die Staub-Ex-Zonen die 20/21/22. Bezüglich der Einteilung sind sie gleich.
Neben der Einteilung der Bereiche gibt es weiterhin eine Klassifizierung der einsetzbaren Geräte gemäß den nötigen Sicherheitsanforderungen. Die Einteilung ergibt sich aus der Risikobeurteilung: Der Hersteller von Geräten mit potenzieller Zündquelle muss die Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz in Beziehung zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsgefährlicher Atmosphäre setzen.
Für Standardanlagen ist das Prüfen eines Baumusters möglich, sofern es bei dieser Ausführung bleibt und keine Modifikationen gegenüber dem Baumuster vorgenommen werden. Für alle anderen Anlagen ist eine eigene Prüfung vorgeschrieben (entweder durch eine benannte Stelle oder einen dafür geschulten Servicetechniker).
Gemäß Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) erfolgt die Einteilung in folgende Gerätegruppen und Kategorien:
brennbares Medium |
Dauer des Vorhandenseins explosionsfähiger Atmosphäre |
Ex-Zone | Einteilung
|
|||||||
Gase, Dämpfe, Nebeln (G) |
ständig, dauernd | Zone 0 | II |
|
||||||
gelegentlich | Zone 1 | II | ||||||||
selten | Zone 2 | II | ||||||||
Staub (D) | ständig, dauernd | Zone 20 | II |
|
||||||
gelegentlich | Zone 21 | II | ||||||||
selten | Zone 22 | II |
Die Kennzeichnung von Entstaubungsanlagen, die der 2014/34/EU unterliegen, erfolgt
gemäß EN 80079-36. Die Kennzeichnung eines Entstaubers in explosionsfähiger Atmosphäre bzw. im Betrieb von explosionsfähigen Stäuben oder Gasen muss deutlich und unlöschbar an der Anlage platziert sein, z. B. in Form eines Typenschilds. Die Kennzeichnung muss folgende Informationen beinhalten:
Die Kennzeichnung muss separat für Staub-Ex sowie Gas-Ex angegeben werden. Das bedeutet, dass bei hybriden Gemischen zwei Kennzeichnungen an der Anlage vorhanden sein müssen.
Ein beispielhafte Kennzeichnung für Entstaubungsanlagen kann so aussehen:
Gase/Dämpfe: | CE 0588 | ![]() |
II 2/-G | Exh | IIB | T6...T5 | Gb / | - |
Staub: | CE 0588 | ![]() |
II 2/-D | Exh | IIIA | T85°...T100°C | Db / | - |
Die Einstufung der Gefährdung sowie die Einteilung in Gerätekategorien hat zur Folge, dass für die eingesetzten Geräte und Anlagen verschiedene Sicherheitskonzepte zum Tragen kommen. Die Anforderungen sind in den entsprechenden Normen nachzulesen. Wichtig ist, dass die Prozesse und Substanzen bekannt sein müssen, um die richtige Wahl zu treffen und somit die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu wahren.