ATEX – ein Begriff, den man recht häufig hört und der recht häufig verunsichert. Gerade in Bereichen, in denen durch das Vorhandensein von Stäuben explosionsfähige Gemische auftreten, ist das ein Thema, das immer wieder besprochen wird. So auch in der Pharma- und Chemie-Industrie.
Um in dem Umfeld für maximale Sicherheit zu sorgen und das Auftreten explosionsfähiger Gemische zu vermeiden, gibt es Vorschriften und Richtlinien, an die sich gehalten werden sollten. In diesem Blogbeitrag wollen wir die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften beleuchten, die es für Anlagenbetreiber und Anlagenhersteller gibt.
Beim Thema ATEX geht es um die rechtlichen Grundlagen für den Explosionsschutz in der EU. In den dazugehörigen Richtlinien werden Mindestanforderungen an Maschinen in explosionsgefährlicher Atmosphäre definiert, um den Schutz von Menschen und Anlagen sicherzustellen. Dabei wird unterschieden zwischen Herstellern und Betreibern dieser Anlagen.
Als Betreiber von Anlagen, die unter die ATEX-Richtlinie fallen, gibt es einige Vorschriften, die im Umgang mit diesen Gemischen und Stoffen beachtet werden sollten. Der Fokus liegt für den Betreiber auf der sicheren Arbeitsumgebung. Die wichtigsten Vorschriften sind die ATEX Betreiberrichtlinie 1999/92/EG sowie die Gefahrenstoffverordnung.
ATEX Betreiberrichtlinie 1999/92/EG
Die ATEX Betreiberrichtlinie 1999/92/EG entspricht dem Artikel ATEX118a beziehungsweise ATEX 137 des EU-Vertrags. Sie ist eine Richtlinie über die Sicherheit der Arbeitnehmer in explosionsgefährlichen Atmosphären, die Mindestvorschriften zum Gesundheitsschutz und Sicherheit der Arbeitnehmer enthält. Schwerpunkte der ATEX Betreiberrichtlinie sind:
Gefahrenstoffverordnung
Die Gefahrenstoffverordnung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht. Sie wird ergänzt durch technische Regeln für Betriebs- und Gefahrenstoffe (TRBS, TRGS).
Nicht nur für Betreiber der Anlagen, sondern auch für diejenigen, die diese Anlagen herstellen, gibt es Vorschriften und Richtlinien zu beachten. Die Hersteller tragen dafür Sorge, dass die zu liefernden Anlagen auf Grundlage der Informationen, die vom Betreiber gegeben wurden, sicher sind. Kern der Vorschriften sind die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU sowie die Explosionsschutzprodukteverordnung.
ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU ist eine Richtlinie für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährlicher Atmosphäre. Sie entspricht den Artikeln ATEX 1000 bzw. ATEX 95 oder ATEX 114 des EU-Vertrags.
Explosionsschutzprodukteverordnung
Die Explosionsschutzprodukteverordnung ist die Umsetzung der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU in nationales Recht. Sie ist die 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz und gilt für das Bereitstellen auf dem Markt für:
Die Schwerpunkte sind
*Gerät: in Ex-Bereichen aufgestellt oder beinhaltet Ex-Bereiche;
**Komponente: Teil des Geräts (z.B. Filterzellen)
Zur Beurteilung der Explosionsgefahr in Produktionsstätten und -anlagen müssen zunächst die genannten Normen, Richtlinien und Verordnungen zu Rate gezogen werden. Diese geben Aufschluss darüber, ob diese Anlagen prinzipiell z. B. unter die ATEX-Richtlinie fallen und was zu beachten ist, wenn es so ist. Dabei müssen Hersteller dafür Sorge tragen, dass die gelieferten Anlagen auf Grundlage der Informationen des Betreibers sicher sind und der Betreiber muss eine sichere Arbeitsumgebung garantieren. Somit tragen Hersteller und Betreiber Verantwortung für die Sicherheit von Anlagen und Personen während der Produktion.